Bestattungsarten
Wir bieten würdige Erd-, Feuer-, und Seebestattungen, die den Verstorbenen respektvoll zur letzten Ruhe betten.
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DIE ERDBESTATTUNG
Die klassische Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Dabei wird der menschliche Körper dem Element Erde übergeben. Sie wird auch heute noch vielfach gewählt, vor allem dann, wenn es eine Familie gibt, die sich um die Grabpflege kümmern kann.
Sie haben die Möglichkeit den Angehörigen in Reihen- oder Wahlgräbern zu bestatten.Reihengräber sind für die Beisetzung von nur einem Verstorbenen vorgesehen. Das Nutzungsrecht wird hierbei nicht verlängert. Bei der Bestattung in einem Wahlgrab, oft auch Familiengrab genannt, können Sie sich für ein- oder mehrstellige Wahlgräber entscheiden. Damit legen Sie fest, wie viele Personen dereinst in dem Grab bestattet werden können. Bei jeder neuen Bestattung in dem vorhandenen Grab verlängert sich das Nutzungsrecht.
Auf vielen Friedhöfen ist auch eine Tiefenbestattung möglich. Erdbestattungen können auch in anonymen und pflegefreien Rasengräbern erfolgen. -
DIE FEUERBESTATTUNG
Bereits im alten Griechenland fanden Feuerbestattungen statt. Im 5. Jahrhundert verschwand das Kremieren unter dem Einfluss des Christentums. Doch das ist Vergangenheit. Auch die katholische Kirche genehmigt seit 1963 diese Bestattungsart. Bei der Feuerbestattung wird der menschliche Körper dem Element Feuer übergeben. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Mögliche Beisetzungsstätten sind Urnen-Reihengräber, Urnenwahlgräber, pflegelose Urnengräber, naturnahe Urnenreihengräber, anonyme Urnengräber oder auch die Beisetzung der Urne in einem Kolumbarium.
Urnenreihengräber sind für die Beisetzung nur einer Urne vorgesehen. Das Nutzungsrecht kann hierbei nicht verlängert werden. Bei der Bestattung in einem Urnenwahlgrab haben Sie die Möglichkeit, im Laufe der Zeit mehrere Urnen zu bestatten. -
DIE SEEBESTATTUNG
Eine besondere Beisetzungsform ist die Seeurnenbestattung. Hier wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Seeurne dem Meer übergegeben.
Gerne kann die Familie die Beisetzung begleiten. Sie erhalten eine Urkunde mit Datum und den Angaben des Längen- und des Breitengrades der Stelle, wo der Kapitän die Urne auf die letzte Reise geschickt hat.
Grabarten
Reihengräber, Wahlgräber für Familien und Urnengräber – individuelle Ruhestätten gestalten.
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REIHENGRÄBER
Reihengräber sind für die Beisetzung von nur einem Verstorbenen vorgesehen. Das Nutzungsrecht wird hierbei nicht verlängert. Auf vielen Friedhöfen ist auch eine Tiefenbestattung möglich. Erdbestattungen können auch in anonymen und pflegefreien Rasengräbern erfolgen. -
WAHLGRAB (Familiengrab)
Bei der Bestattung in einem Wahlgrab, oft auch Familiengrab genannt, können Sie sich für ein- oder mehrstellige Wahlgräber entscheiden. Damit legen Sie fest, wie viele Personen dereinst in dem Grab bestattet werden können. Bei jeder neuen Bestattung in dem vorhandenen Grab verlängert sich das Nutzungsrecht.
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URNENGRÄBER
Mögliche Beisetzungsstätten sind Urnen-Reihengräber, Urnenwahlgräber, pflegelose Urnengräber, naturnahe Urnenreihengräber, anonyme Urnengräber oder auch die Beisetzung der Urne in einem Kolumbarium.
Urnenreihengräber sind für die Beisetzung nur einer Urne vorgesehen. Das Nutzungsrecht kann hierbei nicht verlängert werden. Bei der Bestattung in einem Urnenwahlgrab haben Sie die Möglichkeit, im Laufe der Zeit mehrere Urnen zu bestatten.
Bestattungsgesetz NRW
Das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) regelt die Bestattungspflicht, Bestattungsfristen sowie die zulässigen Bestattungsarten. In NRW besteht Friedhofszwang, sodass Verstorbene grundsätzlich auf einem Friedhof oder in bestimmten Fällen in einer Urnenwand oder einem Bestattungswald beigesetzt werden müssen.