Bestattungsarten
Wir bieten würdige Erd-, Feuer-, und Seebestattungen, die den Verstorbenen respektvoll zur letzten Ruhe betten.
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DIE ERDBESTATTUNG
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DIE FEUERBESTATTUNG
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DIE SEEBESTATTUNG
Grabarten
Reihengräber, Wahlgräber für Familien und Urnengräber – individuelle Ruhestätten gestalten.
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REIHENGRÄBER
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WAHLGRAB (Familiengrab)
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URNENGRÄBER
Bestattungsgesetz NRW
Das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) regelt die Bestattungspflicht, Bestattungsfristen sowie die zulässigen Bestattungsarten. In NRW besteht Friedhofszwang, sodass Verstorbene grundsätzlich auf einem Friedhof oder in bestimmten Fällen in einer Urnenwand oder einem Bestattungswald beigesetzt werden müssen.